Lemur als Haustier - in Deutschland erlaubt?
Ob es legal ist, einen Lemur in Deutschland zu halten, erfährst du in diesem Artikel.
In Deutschland unterliegt die Haltung von Lemuren sehr vielen Gesetzen. Die zahlreichen Gesetze können wie ein undurchsichtiger Dschungel erscheinen. Um es so einfach wie möglich zu machen, haben wir die Gesetze für dich geordnet nach „geschützte Tierart“, „wilde Tierart“ und „bedrohte Tierart“. Trotzdem kommen wir um etwas fachchinesisch nicht herum.
1. Geschützte Tierart
Kattas (die bekannteste Lemurenart) gehören zu den besonders geschützten Tierarten. Ebenso wie alle anderen Lemuren und Äffchen (EU-Artenschutzverordnung EG Nr. 338/97). Daher gelten folgende Bestimmungen:
• Besonders geschützte Tierarten müssen gekennzeichnet werden. Die Bundesartenschutz-Verordnung (§13 BartSchV, Anlage 6) gibt vor, dass geschützte Tierarten gekennzeichnet werden müssen. Im Fall der Kattas ist es ein Mikrochip.
• Es ist eine Berechtigung zur Haltung erforderlich. Wer eine geschützte Tierart hält, braucht dafür eine entsprechende Berechtigung (Bundesnaturschutzgesetz; § 46 BnatSchG).
2. Wilde Tierart
Kattas sind wilde Tiere und müssen in Tiergehegen untergebracht werden. Als Tiergehege werden Lebensräume für wilde Tiere (wie Kattas) bezeichnet. Tiergehege sind der zuständigen Behörde zu melden. Sie prüft, ob alle Anforderungen an den Lebensraum erfüllt sind. Wenn nicht, kann die Behörde entscheiden, dass das Gehege entfernt werden muss (Bundesnaturschutzgesetz; § 43 BnatSchG)
3. Bedrohte Tierart
Kattas zählen auch zu den bedrohten Tierarten. Sie verlieren immer mehr und mehr ihren natürlichen Lebensraum (z. B. durch Waldrodung) und werden zusätzlich auch noch gejagt (wegen ihres Fleisches und, um sie als Haustiere zu verkaufen). Für bedrohte Tierarten gelten folgende Bestimmungen:
• Geschützte Tierarten dürfen nur dann privat gehalten werden, wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen. Der Halter muss zuverlässig sein sowie ausreichend Kenntnisse über die Haltung und Pflege haben. Außerdem muss er das Tier an einem Ort unterbringen, von dem das Tier nicht entfliehen kann und, der gleichzeitig den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht (Bundesartenschutz-Verordnung; § 7 BArtSchV).
• Bedrohte Tierarten fallen unter das Besitzverbot.
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